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Blog - Wissenswertes

1. Fehler:
Falsch erstellte Rechnungen

01.03.2023

Der 1. Fehler ist ein Fehler, den ich als Buchhalterin schon ganz oft gesehen habe: Rechnungen wurden nicht gesetzkonform geschrieben.⠀

Das Gesetz ist ganz klar darin, was eine Rechnung beinhalten muss:⠀

-> Name und Anschrift des Rechnungssteller ⠀
-> Name und Anschrift des Rechnungsempfänger ⠀
-> Rechnungsdatum⠀
-> Rechnungsnummern; fortlaufend und einmalig⠀
-> eindeutiger Betreff; am besten kurz und knapp "Rechnung"⠀
-> genaue Beschreibung der Leistung oder des Produkts sowie die Menge⠀
-> Nettobetrag ⠀
-> der richtige Steuersatz (auf diesen werde ich in einem anderen Beitrag noch einmal gesondert eingehen; gerade, was Ihr beachten müsste, wenn Ihr digitale Produkte weltweit anbietet!) ⠀
-> den Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt⠀
-> der Bruttobetrag/Gesamtbetrag⠀

Ebenfalls muss Deine Rechnung Deine Steuernummer und - wenn vorhanden - Deine Umsatzsteuer-ID beinhalten.

Haben Deine Rechnungen nicht diese Angaben, kann der Kunde auf Korrektur bestehen. Das nimmt wieder Deine Zeit in Anspruch. Doch vor allem wird er in dieser Zeit nicht zahlen, was im Endeffekt bedeutet: Du bekommst kein Geld.

So ist es natürlich auch bei den Rechnungen, die Du bekommst. Auch dort müssen alle diese Angaben drauf sein. Sind Sie es nicht, musst Du eine Korrektur beantragen, musst die Rechnung aber auch in dieser Zeit nicht zahlen.⠀ Aber Du kannst die Rechnungen dann auch nicht steuerlich geltend machen. Das heißt zum Beispiel, dass Du die Vorsteuer nicht abziehen kannst und ergo ggf. eine höhere Vorauszahlung bei der Umsatzsteuer leisten musst. ⠀

Achte also bitte immer darauf, dass bei allen Deinen Rechnungen - egal, ob Du sie schreibst oder bekommst - die Pflichtangaben drauf sind! ⠀

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2. Fehler:
Falsch gewählter Steuersatz

15.03.2023

Der 2. Fehler, der immer wieder gemacht wird: den falschen Steuersatz anlegen.⠀

Es ist so, je nach Deiner Leistung werden entweder 7% oder 19% Umsatzsteuer erhoben. Natürlich gibt es auch bestimmte Leistungen, die von der Steuer befreit sind (z.B. Porto), doch normalerweise ist es der eine oder andere Satz.

Wenn Du nun auf der Rechnung einen falschen Steuersatz angibst, kann es bei einer Prüfung sein, dass Du die Differenz nachzahlen musst => zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen auf den Betrag!

Darum mach‘ Dich bitte immer vorher schlau, welcher Regelsteuersatz für Deine Leistung oder Lieferung gültig ist. ⠀

ACHTUNG 1: Wer innerhalb der EU oder in die USA liefert, muss hier gesonderte gesetzliche Vorschriften bezüglich der Steuer beachten! (z.B. Reverse-Charge Verfahren)

ACHTUNG 2: Wer digitale Produkte anbietet, muss ebenfalls auf gesonderte gesetzliche Vorschriften bezüglich der Steuer achten! Kauft zum Beispiel jemand aus Österreich Dein digitales Produkt, wird der österreichische Steuersatz bindend. Sprich, der Steuersatz, der in dem Land gilt, in dem Dein digitales Produkt heruntergeladen wird.

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3. Fehler:
Belege und Rechnungen verschlampen

02.04.2023

Der 3. Fehler ist es, dass Belege für Buchungen verschlampt werden.

Man bekommt eine Quittung, legt sie irgendwo hin und wenn man sie einbuchen möchte, ist sie weg. So kommen schnell mal Rechnungen, Fahrkarten, Parkscheine usw. „unter die Räder“. So kommen über das Jahr hinweg schnell etliche steuerlich relevante Zettel zusammen, bei denen ohne System die Gefahr besteht, dass Du den Überblick verlierst. Und fehlen entsprechende Nachweise, kannst Du die angefallenen Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Hier ist es hilfreich, wenn Du Dir einen wöchentlichen festen Termin setzt, an dem Du Dich genau um diese Ablage kümmerst!

Noch ein paar Tipps dazu: ⠀

- Lege Dir mindestens 2 getrennte Konten an; eines für private und eines für geschäftliche Ausgaben

- Barbelege nach Rechnungsdatum sortieren und abheften (hier ist es wichtig, dass Du Belege, die Du auf Thermopapier bekommen hast, einmal kopierst und den Originalbeleg an die Kopie heftest; Thermopapier ist mit der Zeit nicht mehr lesbar)

- Sammele in getrennten Ordnern die zum jeweiligen Konto gehörenden Auszüge; die jeweiligen Ausgabenbelege heftest Du in chronologischer Reihenfolge hinter die jeweiligen Bankauszüge

- Vergiss‘ auf keinen Fall Deine Kreditkartenabrechnungen! Auch hier heftest Du die Belege wie hier drüber ab

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4. Fehler:
Schummeln.... geht gar nicht!

15.04.2023

Der 4. Fehler ist das Schummeln….

Ein Essen mit der Familie an einem Sonntag oder auch Feiertag, Benzin für den Privatwagen, ein Audible-Abo – schnell ist man gewillt, diese Ausgaben als Betriebsausgabe aufzuführen. Und ja, es gibt eine Menge Möglichkeiten, den Gewinn zu mindern.

Aber: auch Dein Finanzbeamter kennt alle diese Tricks. Und wirst Du erwischt, musst Du mit wirklich hohen Geldstrafen rechnen. Die sind in der Regel weit mehr schmerzhaft, als die paar Euro, die Dich die Steuerausgaben gekostet hätten.

Darum: bleibe ehrlich! Wenn Du Möglichkeiten suchst, Deinen Gewinn für die Steuererklärung zu verringern, frage Deinen Steuerberater. Er oder sie sind immer auf dem neusten Stand, was sich alles bewerkstelligen oder absetzen lässt – auf legale Art und Weise (PS: und denke dran, die Steuerberatungskosten zählen zu den Betriebsausgaben!)⠀

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5. Fehler:
Die eigenen Buchhaltungsfähigkeiten überschätzen

28.04.2023

Der 5. und letze Fehler ist es, die eigenen Buchhaltungsfähigkeiten zu überschätzen.

Als Privatperson oder Einzelunternehmer ist es fast unmöglich, immer auf dem neusten Stand zu sein und alle Neuerungen und Änderungen in der Buchhaltung bzw. dem Steuerrecht zu kennen. Hinzu kommt noch, wenn Dein Unternehmen wächst verliert selbst der strukturierteste Mensch ganz schnell die Übersicht und vor allem die Zeit dazu, sich regelmäßig mit seinen Belegen zu befassen.

Wenn Du Dir hier einen Profi an Bord holst, vermeidest Du oft solche Fehler und sparst vor allem Zeit und Geld (und oft auch Nerven!).

Damit die Zusammenarbeit so gut wie möglich läuft, hier noch ein paar zusätzliche Tipps:

- Du und Deine Buchhalterin müsst klare Absprachen treffen!
- Sortiere Deine Belege im Voraus und stelle sie ihr/ihm dann zur Verfügung
- Achte auf die Vollständigkeit Deiner Unterlagen
- Lieber mal ein Wort mehr als zu wenig tauschen⠀

Mit diesen Tipps kannst Du sicher sein, dass das Finanzamt nicht so schnell an Deine Tür klopfen wird.

ABER: wenn Du Dir nun überlegen solltest, Deine Buchhaltung in fähige Hände zu geben, achte bitte unbedingt darauf, dass diese Hände auch Buchhaltung anbieten dürfen!
Wie bei allen steuerlichen (oder auch ärztlichen Berufen) gibt es gesetzliche Vorschriften, wer überhaupt Buchhaltung anbieten darf. Erfüllt derjenige, den Du Dir aussuchst, diese Vorschriften gar nicht, macht ihr euch beide „strafbar“ (auch hier gilt wieder: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe).
Das kostet Dich dann nicht nur noch zusätzliche Nerven, sondern auch eine Menge Geld.

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An die Tasten, fertig los!

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